Auch hier ist die Umstellung relativ problemlos, da die in der Gastronomie hauptsächlich verwendeten MwSt.-Sätze von 4% und 10% unverändert geblieben sind. In jenen wenigen Fällen (z.B. mit externem Weinverkauf, Postkarten, Souvenir usw.) in denen bisher ein MwSt.-Satz von 20% galt, ist dies natürlich sobald als möglich entsprechend umzustellen. Hierbei gilt wiederum derselbe Hinweis der auch bei den Fiskalkassen Gültigkeit hat, d.h. die Beträge auf der Tagesabrechnung unterliegen ab 17.09.2011 einer MwSt. von 21%, dies ist im Inkassoregister wohl entsprechend zu vermerken, auch wenn es unter Umständen beschriftungstechnisch auf der Abrechnung noch falsch aufscheint.
Der MwSt.-Satz selber kann in EuCaSoft wie folgt geändert werden:
Chef -> Stammdaten -> MwSt
auf MwSt. 20% klicken, den Prozentsatz und die Beschreibung von 20 auf 21 ändern. Mit Enter bestätigen und zurück.

Weitere Einstellungen sind nicht erforderlich.














